FAQs

Sie sind Schuldner*in?
Sie haben Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen in leicht verständlicher Sprache.

Die Informationen hier beziehen sich auf den Privatkonkurs, wie er seit Juli 2021 gilt.

Allgemeine Fragen

Beim Abschöpfungs-Verfahren wird ein Teil Ihres Geldes abgeschöpft. Das heißt, es wird von Ihrem Einkommen abgezogen und auf ein Konto gelegt. Dieses Konto heißt Treuhand-Konto.

Das Gericht bestimmt eine Person, die dieses Konto verwaltet. Diese Person nennt man Treuhänder*in. Wir als Treuhänderin können auf das Treuhand-Konto zugreifen und bezahlen mit dem Geld Ihre Gläubiger*innen und die Verfahrens-Kosten.

Für Sie bleibt in dieser Zeit nur das Existenz-Minimum zum Leben übrig.

Im Abschöpfungs-Verfahren gibt es zwei Formen der Schulden-Regelung. Die beiden Formen unterscheiden sich nur in der Dauer:

Abschöpfungs-Plan: Dieser dauert 5 Jahre.

Tilgungs-Plan: Dieser dauert 3 Jahre.

Beim Abschöpfungs-Verfahren wird ein Teil Ihres Geldes gepfändet und auf ein Konto gelegt. Dieses Konto heißt Treuhand-Konto.
Das Gericht bestimmt eine Person, die dieses Konto verwaltet. Diese Person nennt man Treuhänder*in.

Wir als Treuhänderin können auf das Treuhand-Konto zugreifen und bezahlen mit dem Geld Ihre Gläubiger*innen und auch die Verfahrens-Kosten. Die Treuhand-Kosten gehören auch zu den Verfahrens-Kosten. Man nennt sie auch Vergütung.

Das ist anders als beim Abschöpfungs-Verfahren:
Beim Zahlungs-Plan werden Sie nicht gepfändet. Sie müssen selbst Raten an Ihre Gläubiger*innen zahlen.

 

Im Zahlungs-Plan machen Sie mit Ihren Gläubiger*innen aus, wie viel Geld Sie in den nächsten 3 bis 7 Jahren zurückzahlen können. Das nennt man „Quote“. Im Zahlungs-Plan müssen sich die Zahlungen ebenfalls an Ihrem Existenz-Minimum orientieren.  

Wir melden uns bei Ihnen entweder telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, SMS).

Bitte lesen Sie alle unsere Nachrichten. Wenn sich Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefon-Nummer ändert, teilen Sie uns das bitte mit. 

Fragen zur Pfändung des Einkommens

Beim Abschöpfungs-Verfahren wird ein Teil Ihres Geldes abgeschöpft. Das heißt, es wird direkt von Ihrem Einkommen abgezogen. Das ist eine Pfändung.

Im Abschöpfungs-Verfahren heißt diese Pfändung „Abtretung“.

Für das Leben muss ein bestimmter Betrag übrig bleiben. Die Höhe dieses Betrages hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Und davon, ob Sie Unterhalts-Pflichten haben. Zum Beispiel für ein Kind. Die Höhe dieses Betrages nennt man Existenz-Minimum.

Ihre Arbeitsstelle oder die Stelle von der Sie Geld bekommen weiß von uns, dass Sie im Abschöpfungs-Verfahren sind. Diese berechnet, wie viel Geld Sie hergeben müssen. Das ist der pfändbare Teil Ihres Einkommens. Dieses Geld kommt direkt auf das Treuhand-Konto.

Wenn Sie die Höhe Ihrer Pfändung überprüfen wollen, können Sie den Pfändungsrechner der staatlich anerkannten Schuldenberatungen nützen.

Wenn sich Ihre Arbeitsstelle oder die Stelle von der Sie Geld bekommen ändert, müssen Sie uns das sofort mitteilen.

Wenn Ihre Arbeitsstelle oder die Stelle, von der Sie Geld bekommen, zu viel Geld pfändet, müssen Sie auf den Fehler hinweisen. Es muss genau berechnet werden, wie hoch dieser Betrag ist.

Der richtige Betrag muss uns als Treuhänderin schriftlich mitgeteilt werden. Zusammen mit einer Begründung, warum zu viel gepfändet wurde. Dann können wir den Betrag an Sie zurück überweisen. Dazu müssen Sie uns Ihr Konto bekannt geben.

Wenn Sie die Höhe Ihrer Pfändung überprüfen wollen, können Sie den Pfändungsrechner der staatlich anerkannten Schuldenberatungen nützen.

Unterhalts-Pflichten sind alle Personen, für die Sie sorgen müssen. Das sind zum Beispiel:

  • Kinder
  • Ehepartner*innen, die kein eigenes Einkommen haben
  • Eingetragene Partner*innen, die kein eigenes Einkommen haben


Diese Personen sind auch dann Unterhalts-Pflichten, wenn sie nicht bei Ihnen im Haushalt leben.

Manchmal muss für Unterhalts-Pflichten monatlich etwas bezahlt werden. Das nennt man Unterhalt oder Alimente.

Fragen zu Rechten und Pflichten

Beim Abschöpfungs-Verfahren wird ein Teil Ihres Geldes abgeschöpft. Das heißt, es wird direkt von Ihrem Einkommen abgezogen. Das nennt man Pfändung.

Für das Leben muss ein bestimmter Betrag übrig bleiben. Diesen Betrag nennt man Existenz-Minimum. Mit diesem Geld können Sie bezahlen, was Sie möchten. Sie können beispielsweise auch ein Auto kaufen und dieses anmelden, wenn Sie genug Geld gespart haben.

Neue Schulden dürfen Sie nur machen, wenn Sie diese pünktlich zurückzahlen können.

Wenn Sie im Abschöpfungs-Verfahren sind und bei Ihnen nichts pfändbar ist, haben Sie ein sehr geringes Einkommen.

Zahlen Sie bitte trotzdem 25 Euro monatlich auf das Treuhand-Konto.

Warum? Das Geld wird verwendet für die Konto-Gebühren und die Verfahrens-Kosten. 

Wenn Sie möchten, dürfen Sie zusätzliche Zahlungen auf Ihr Treuhand-Konto überweisen. Sie können freiwillig natürlich auch einen höheren Betrag überweisen.

Im Abschöpfungs-Verfahren haben Sie allgemeine Pflichten, Informations-Pflichten und eine Berichts-Pflicht. Alle diese Pflichten heißen im Gesetz Obliegenheiten.

Sie müssen alle Pflichten unbedingt einhalten! Wenn Sie die Pflichten nicht einhalten, kann Ihr Verfahren eingestellt werden. Dann bekommen Sie keine Restschuld-Befreiung. 

Eine genaue Erklärung der Pflichten finden Sie in den nächsten Fragen.

Die allgemeinen Pflichten gehören zu den Pflichten im Abschöpfungs-Verfahren. Diese Pflichten nennt man auch Obliegenheiten.

 

Alle diese allgemeinen Pflichten müssen Sie einhalten:

  • Sie müssen eine angemessene Arbeit haben. Das ist eine Arbeit, bei der Sie so viel wie möglich verdienen. Wenn Sie keine angemessene Arbeit haben, gilt für Sie die Berichts-Pflicht. Informationen dazu finden Sie in der Frage zur Berichts-Pflicht.
  • Sie müssen die Arbeitnehmer-Veranlagung machen und den Familien-Bonus Plus beantragen.
  • Sie dürfen keine neuen Schulden machen.
  • Sie müssen Schenkungen, Erbschaften und Glücksspiel-Gewinne an die Treuhänderin herausgeben.
  • Sie dürfen kein Geld direkt an Ihre Gläubiger*innen zahlen, sondern nur auf das Treuhand-Konto.
  • Sie müssen alle Fragen beantworten, die Ihnen das Gericht oder die Treuhänderin zu Ihrer Arbeit oder Ihrem Einkommen stellt.
  • Sie müssen alle Termine bei Gericht einhalten.

Die Informations-Pflicht ist eine der Pflichten im Abschöpfungs-Verfahren. Diese Pflichten nennt man auch Obliegenheiten.

Sie müssen das Gericht und Ihre Treuhänderin sofort informieren, wenn sich etwas an Ihrer Situation ändert:

  • Sie haben eine neue Adresse.
  • Sie haben eine neue Arbeit.
  • Sie haben Ihre Arbeit verloren.
  • Sie haben gekündigt.
  • Sie sind im Krankenstand.
  • Sie gehen in Karenz oder Mutterschutz.
  • Sie haben sich selbständig gemacht
  • Sie haben ein Kind bekommen.
  • Sie haben geheiratet oder eine Partnerschaft eintragen lassen.
  • Sie sind in Pension gegangen.
  • Sie haben etwas geerbt.
  • Sie haben etwas geschenkt bekommen.
  • Sie haben im Glücksspiel gewonnen.

Die Berichts-Pflicht ist eine der Pflichten im Abschöpfungs-Verfahren. Diese Pflichten nennt man auch Obliegenheiten.

Das ist die Berichts-Pflicht: Ihr Einkommen ist so niedrig, dass nichts davon pfändbar ist? Dann kann Ihnen das Gericht einen Auftrag erteilen:

Sie müssen mindestens ein Mal im Jahr dem Gericht zeigen, dass Sie sich bemühen, eine Arbeit oder eine besser bezahlte Arbeit zu finden. Sie müssen das schriftlich machen.

Dafür gibt es eine Frist vom Gericht. Damit Sie diese Frist nicht verpassen, schicken wir Ihnen als Ihre Treuhänderin ein Erinnerungs-SMS zur Bericht-Pflicht. Das geht aber nur, wenn wir Ihre aktuelle Handy-Nummer haben.

In dem Bericht an das Gericht sollten Sie auch Unterlagen mitschicken. Zum Beispiel Bewerbungs-Schreiben oder Arbeitslosen-Bestätigungen.

Fragen zum Ende des Verfahrens

Am Ende des Abschöpfungs-Verfahrens müssen zumindest die Verfahrens-Kosten bezahlt sein. Bitte achten Sie darauf, dass die offenen Verfahrens-Kosten bezahlt werden. Wie hoch die offenen Kosten sind, können Sie in unseren jährlichen Rechnungs-Legungen nachlesen. Wir schicken Ihnen vor dem Ende Ihres Abschöpfungs-Verfahrens auch eine Nachricht, wenn noch Kosten offen sind. 

Sobald Ihr Abschöpfungs-Verfahren endet, verteilen wir die Beträge auf Ihrem Treuhand-Konto an die Gläubiger*innen. Wir berichten das dem Gericht und bitten es, das Verfahren zu beenden. Wir bitten das Gericht auch darum, dass Ihnen die Restschuld-Befreiung erteilt wird. Wir schicken Ihnen eine Kopie dieses Schreibens zu. Sie müssen keinen Antrag stellen.

Im Normalfall beendet das Gericht Ihr Abschöpfungs-Verfahren und erteilt Ihnen die Restschuld-Befreiung. Dazu schreibt es einen Beschluss. Dieser Beschluss ist nach 14 Tagen rechtskräftig. Die Entscheidung ist dann endgültig. Sie sind dann schuldenfrei! 

Wir schließen dann auch Ihr Treuhand-Konto. Wir berichten Ihnen und dem Gericht darüber.

Das bedeutet, dass das Abschöpfungs-Verfahrens  erfolgreich beendet wurde und Sie von den übrigen Schulden befreit sind.

 

Sie sind dann schuldenfrei!

 

Die Restschuld-Befreiung wirkt auch gegenüber Bürg*innen.

Im Abschöpfungs-Verfahren gibt es bestimmte Schulden, für die eine Restschuld-Befreiung nicht gilt. Diese Schulden nennt man „ausgenommene Forderungen“. Diese Schulden müssen Sie also auch dann bezahlen, wenn Sie die Restschuld-Befreiung bekommen haben. Das sind zum Beispiel folgende Schulden:

  • Geldstrafen
  • Neue Schulden, die während des Verfahrens entstanden sind,
    wie zum Beispiel Unterhalts-Schulden
  • Schulden aus einer absichtlich begangenen Straftat
    (Das nennt man auch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung.)
  • Schulden, die entstanden sind, weil sie etwas nicht bezahlt haben
    (Das nennt man auch eine vorsätzlich strafgesetzwidrige Unterlassung.)
    wie zum Beispiel die Verletzung einer Unterhalts-Pflicht

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