FAQs
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Sie haben Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Die Informationen hier beziehen sich auf den Privatkonkurs, wie er seit Juli 2021 gilt.
Diese Unterlagen benötigen wir bei der Bestellung zur Treuhänderin:
- Beschluss über die Bestellung zur Treuhänderin
Mit diesem Beschluss werden die Gläubiger*innen aufgefordert, binnen 14 Tagen die Kontoverbindung zur Durchführung der jährlichen Verteilung bekannt zu geben
- Vermögensverzeichnis
Aus dem Vermögensverzeichnis sollten die aktuellen Drittschuldner*innen hervorgehen
- Anmeldungsverzeichnis
Daraus sollten die festgestellten Beträge klar ersichtlich hervorgehen.
- Unterlagen zu vertraglichen Pfandrechten und Aus- und Absonderungsrechten am Bezug
- Beschlüsse über Massekosten
- Tagsatzungsprotokolle
Die asb hat als Treuhänderin die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Wir achten darauf, Abschöpfungsverfahren gesetzeskonform im Interesse aller Verfahrensbeteiligten und mit dem Ziel der Restschuldbefreiung abzuwickeln. In keinem Fall treten wir als Interessenvertreterin von Schuldner*innen oder von Gläubiger*innen auf.
Auch bei jenen Verfahren, in denen Schuldner*innen von staatlich anerkannten Beratungsstellen vertreten worden sind, ist keine Interessenskollision gegeben. Die vertretenden Einrichtungen sind von uns unabhängige und eigenständige Rechtssubjekte. Von einer Unbefangenheit und datenschutzrechtlichen Selbständigkeit der asb als Treuhänderin ist daher auszugehen.
Als Dachorganisation koordiniert die asb zwar die gemeinsamen Interessen der Schuldenberatungen, mit konkreten Treuhandabwicklungen haben die Schuldenberatungen jedoch nichts zu tun (Kodek, Privatkonkurs3 Rz 14.117).
Informationen zur Berechnung der Treuhandvergütung finden Sie hier.
- Die asb ist die Treuhänderin mit dem höchsten Marktanteil und der größten Erfahrung
- Alle Verfahrensbeteiligten erhalten jederzeit konkrete Auskünfte
- Die asb ist auf verschiedenen Ebenen mit der Justiz vernetzt
- Alle Schuldner*innen sind bestens informiert
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserem Informationsblatt „asb als Treuhänderin“.
- Anfrage- und Telefonservice für Rechtspfleger*innen, Gläubiger*innen, Drittschuldner*innen und Schuldner*innen
- SMS- und Formularservice für Schuldner*innen zur Erinnerung an Berichtspflichten bzw. für Auskünfte zu Dienstgeber*innen- und Wohnsitzwechsel bzw. zu einem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
- automatische jährliche Rechnungslegung auch an Schuldner*innen
- rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Schuldner*innen zur Verhinderung von Obliegenheitsverletzungen
- Frühwarnsystem: Erinnerung an offene Verfahrenskosten 2 Monate vor Ablauf des Abschöpfungsverfahrens
- Evidenzhaltung Vollabdeckung der Insolvenzforderungen: Nach Abrechnung Ersuchen an das Insolvenzgericht um Beendigung nach § 213 IO