Das Verfahren

Einfach erklärt

Hier finden Sie Informationen zum Ablauf des Abschöpfungs-Verfahrens in leicht verständlicher Sprache.

Das Abschöpfungs-Verfahren

Die Informationen hier beziehen sich auf den Privatkonkurs, wie er seit Juli 2021 gilt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn es um ein Verfahren geht, das vor Juli 2021 begonnen hat.  

Mit dem Abschöpfungs-Verfahren können Schulden geregelt werden. Es ist ein Verfahren im Privat­konkurs. Es gibt zwei Möglichkeiten des Abschöpfungs­-Verfahrens:

Ein Tilgungs-Plan dauert 3 Jahre.

Ein Abschöpfungs-Plan dauert 5 Jahre.

In dieser Zeit wird der Teil des Einkommens von Schuldner*innen abgezogen, der pfändbar ist. Das macht direkt die Arbeitsstelle oder die Stelle, von der Schuldner*innen Geld erhalten.

Das abgezogene Geld kommt auf ein Treuhand-Konto. Wenn wir vom Gericht zur Treuhänderin bestimmt werden, verwalten wir das Geld.

Die Treuhänderin wird vom Gericht bestimmt. Das kann zum Beispiel die asb sein.

Die Treuhänderin verteilt das Geld auf dem Treuhand-Konto an die Insolvenz­-Gläubiger*innen.

Das sind die Firmen oder Personen, bei denen Schuldner*innen Schulden haben.

Mit dem Geld am Treuhand-Konto werden auch die Verfahrens-Kosten bezahlt.

Für Schuldner*innen bleibt in der Zeit des Abschöpfungs­-Verfahrens nur das Existenz­-Minimum zum Leben übrig.

Während des Verfahrens gibt es einige Pflichten, die Schuldner*innen unbedingt einhalten müssen.
Im Gesetz heißen diese Obliegen­heiten.

Schuldner*innen müssen alle diese allgemeinen Pflichten einhalten:

  • Eine angemessene Arbeit haben oder sich um eine bemühen
  • Arbeit­nehmer­-Veranlagungen machen und den Familien­-Bonus Plus beantragen
  • Keine neuen Schulden machen
  • Schenkungen, Erbschaften und Glücks­spiel-Gewinne an die Treuhänderin herausgeben
  • Kein Geld direkt an die Gläubiger*innen zahlen, sondern nur auf das Treuhand-Konto
  • Alle Fragen zur Arbeit oder zum Einkommen beantworten, die das Gericht oder die Treuhänderin stellt
  • Alle Termine bei Gericht einhalten

Die Informations-Pflichten gehören auch zu den Obliegenheiten. Schuldner*innen müssen die Treu­händerin und das Gericht sofort informieren, wenn sich hier etwas ändert:

  • Wenn sie umziehen und eine neue Adresse haben.
  • Wenn sie die Arbeitsstelle gewechselt, die Arbeit verloren oder gekündigt haben.
  • Wenn sie sich selbständig gemacht haben.
  • Wenn sie in Karenz oder in Mutterschutz sind.
  • Wenn sie Krankengeld bekommen.
  • Wenn sie in Pension gegangen sind.
  • Wenn sie etwas geerbt, geschenkt bekommen oder im Glücksspiel gewonnen haben.

Außerdem haben manche Schuldner*innen noch eine Berichts-Pflicht, die eingehalten werden muss: Schuldner*innen müssen eine angemessene Arbeit haben. Das ist eine Arbeit, bei der so viel wie möglich verdient wird.

Wenn Schuldner*innen keine angemessene Arbeit haben, müssen sie sich um eine bemühen. Einmal im Jahr müssen sie dem Gericht und der Treuhänderin berichten, dass sie versucht haben, eine angemessene oder besser bezahlte Arbeit zu bekommen. Dafür gibt es eine Frist vom Gericht.

Wenn Schuldner*innen alle Pflichten einhalten, bekommen sie nach 3 oder 5 Jahren die Restschuld-Befreiung.

Das Geld am Treuhand-Konto wird von der Treuhänderin verteilt. Das Konto wird geschlossen.

Schuldner*innen werden dann von den restlichen Schulden befreit und sind schuldenfrei!

Das Gericht hält das per Beschluss fest („Beschluss über die Beendigung des Abschöpfungs-Verfahrens“). Damit endet das Abschöpfungs-Verfahren.

Rechtliche Grundlagen

Abschöpfungsverfahren
§§ 199 bis 216 der Insolvenzordnung (IO)

Aufgaben und Rechte der Treuhänder*innen
§§ 203, 207 und 210a der Insolvenzordnung (IO)

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